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Der § 61a „Private Abwasseranlagen“ des Landeswassergesetzes NRW trifft Bürger und Kommunen gleichermaßen. Danach ist die Kommune verpflichtet, ihre Grundstückseigentümer über Frist und Durchführung der Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen zu unterrichten und beraten.
Um diese komplexe Gesetzesforderung gemeinsam besser zu lösen, haben Abwasserbetriebe das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW“ gegründet.
Ziel des Netzwerkes ist es, die neuen gesetzlichen Anforderungen gemeinsam in der Gruppe der Betreiber besser und bürgerfreundlicher umzusetzen, d.h. möglichst kostengünstig und ohne, dass die Bürger auf ihren Grundstücken unverhältnismäßig gestört werden.
KomNetGEW Mitglieder
Die Gruppe stärkt den Mitgliedern den Rücken!
Netzbetreiber im Erfahrungsaustausch
Die Teilnehmer des KomNetGEW schätzen vor allem den Vorteil des Rückhalts in der Gruppe. Im Netzwerk mit anderen Entwässerungsbetrieben können notwendige Entscheidungen für Vorgehensweisen bestmöglich abgesichert werden. Die Beteiligten profitieren auf vielfältige Weise:
Einen Fachartikel über das KomNetGEW finden Sie hier.
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