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IKT-Lehrgang: Neue DIN 1986-30

16.05.2012

Zweitägiger Lehrgang vermittelt die Inhalte der überarbeiteten Norm in Theorie und Praxis.

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08.03.2012

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IKT-Lehrgang "Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung"

31.08.2011

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Aufbaukurs für ZBG: Sachkunde Dichtheitsprüfung

14.07.2011

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Was kann die Politik entscheiden?

Die kommunalpolitischen Organe, als Entscheidungsträger der Städte und Gemeinden, sollten seitens der Verwaltung frühzeitig und umfassend über die gesetzlichen Anforderungen des § 61a LWG NRW informiert werden.

Erfolgsversprechende Umsetzungsmodelle und Kampagnen zu § 61a LWG NRW, wie in Lünen, Rheda-Wiedenbrück, Schwerte, werden von der lokalen Politik unterstützt. In einigen Gemeinden ist der Bürgermeister Schirmherr der gesamten Beratungskampagne.
Die lokale Politik entscheidet beispielsweise über den

  • Beratungsumfang,
  • Personaleinstellungen
  • die Vergabe von Beratungsleistungen an Ingenieurbüros.


In der Konzeptentwicklung sind in Abstimmung mit der Politik Regelungen zu entwerfen, die einerseits die strategischen Ziele unterstützen und andererseits an die örtlichen Bedingungen angepasst sind, bspw. sind Satzungsregelungen zu treffen über Prüf- und Sanierungsfristen bis hin zu Regelungen bei Versäumnissen, z.B. Bußgeld und Sanierungsverfügungen. Darüber hinaus ist zu regeln wie das Projekt „§ 61a“ umgesetzt wird. Die lokale Politik entscheidet beispielsweise über den Beratungsumfang, Personaleinstellungen oder die Vergabe von Beratungsleistungen an Ingenieurbüros.

Deswegen sind die kommunalpolitischen Organe (Fachausschuss, Rat, Fraktionen usw.), als Entscheidungsträger der Städte und Gemeinden, seitens der Verwaltung frühzeitig, umfassend und fortlaufend über die gesetzlichen Anforderungen des § 61a LWG NRW zu informieren. In einigen Gemeinden ist der Bürgermeister Schirmherr der gesamten Beratungskampagne.

Merke: Lokalpolitik frühzeitig, umfassend und fortlaufend informieren!
Verpflichtungen und Chancen des § 61a LWG NRW vermitteln: Dies erleichtert die spätere Umsetzung der Unterrichtungs- und Beratungspflicht und erhöht die Bürgerakzeptanz.



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