Zweitägiger Lehrgang vermittelt die Inhalte der überarbeiteten Norm in Theorie und Praxis.
MehrIn der zweiten Jahreshälfte 2012 findet in der Dortmunder Westfalenhalle der 4. Deutsche Tag der...
MehrUm den erhöhten Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern durch den neuen §61a...
MehrDas IKT bietet einen Aufbaukurs gezielt für Zertifizierte Berater Grundstücksentwässerung (ZBG) zum...
Mehr
Im Bild: Prof. Dr.-Ing. Johannes Weinig (li.) und Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hepcke
Professor Dr.-Ing. Hartmut Hepcke von der FH Münster hat in einer Stellungnahme die Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen stark kritisiert. Daraufhin hat Professor Dr.-Ing. Johannes Weinig von der FH Bielefeld ein Gegenpapier pro Dichtheitsprüfung verfasst. Der infodienst hat beide Wissenschaftler zum Gespräch eingeladen.
infodienst: Professor Hepcke, laut Ihrer Stellungnahme verletzt der § 61a LWG NRW das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, die UN-Menschenrechtscharta und die europäische Menschenrechtskonvention. Haben Sie das für uns nicht auch eine Nummer kleiner?
Hepcke: Der § 61a stellt durch die verpflichtende Dichtheitsprüfung die Unschuldsvermutung auf den Kopf. Und bei uns gilt nun mal generell, dass erst dann etwas bestraft werden kann, wenn die Tat durch ein ordentliches Gericht bewiesen ist. Und diese Unschuldsvermutung ist im Grundgesetz und in den verschiedenen Menschenrechtschartas garantiert.
infodienst: Hier geht es aber nicht um Strafrecht, sondern um Ordnungsrecht.
Hepcke: Eine Strafe wegen Boden- und Grundwasserverschmutzung schwebt aber immer drohend über der ganzen Sache. Auch ein Ordnungsbußgeld kann nicht einfach verordnet werden, sondern es muss irgendeine Gefahr dahinterstehen. Und die liegt in diesem Fall eigentlich nicht vor.
Weinig: Gerade im Wasserrecht gilt aber doch das Vorsorgeprinzip. Ich sage, das Grundwasser darf nicht verschmutzt werden!
Hepcke: Hier muss man aber auch die Verhältnismäßigkeit sehen. Die vermutete Einleitung über eventuell undichte Rohrleitungen ist um ein Vielfaches kleiner als die erlaubte über den Kläranlagenablauf eingeleitete Schmutzstoffmenge, die den gleichen Charakter hat. Das ist vollkommen unverhältnismäßig!
Weinig: Keine Gefahr, sagen Sie – rechnen aber selbst in Ihren eigenen Untersuchungen mit 2,55 Liter exfiltriertem Abwasser pro Tag für einen 4-Personen-Haushalt. Ergibt 930 Liter pro Jahr pro Grundstück. Bei realistischen Wasserverbrauchswerten habe ich sogar ein Mehrfaches davon, das jedes Jahr im Grundwasser und Boden landet.
Hepcke: Ich habe eine Leitung ohne Dichtungen untersucht, bei der kein Erdreich anstand. Wenn eine Rohrleitung im Klei oder im Sand liegt, kann ein Großteil der Flüssigkeit gar nicht den Widerstand des Bodens überwinden. Ich habe ein Beispiel gewählt, das in der Praxis mit Sicherheit nur zu einem Bruchteil überhaupt auftreten kann.
Weinig: Bei jedem technischen Gerät muss ich regelmäßig inspizieren lassen, ob die zugesicherten Eigenschaften noch da sind. Warum soll ich das nicht auch im Kanal machen?
Hepcke: Sie machen eine regelmäßige Untersuchung, wenn von dem Gerät eine Gefahr ausgeht. Sie sind nicht verpflichtet, bei Ihrem PKW die Kofferraumbeleuchtung zu prüfen.
Weinig: Da passiert ja nichts.
Hepcke: Genauso passiert beim Rohr ja auch nichts! Genau das ist es ja, was ich sage.
Weinig: Das heißt, Sie bestreiten die Gefahr von austretendem Abwasser! Da sind Stoffe drin, die potenziell krebserregend sind. Wann sagen Sie denn, dass es eine Gefahr ist? Wenn erst einer tot umfällt?
Hepcke: Sie wollen ein Argument einfach nicht gelten lassen: die Verhältnismäßigkeit zwischen dem, was ungeregelt in kleinen Mengen in den Untergrund geht, und dem, was gesetzlich erlaubt in das Gewässer eingeleitet wird. Das ist ein Dilemma, aus dem kommen Sie nicht raus! Da können Sie argumentieren solange Sie wollen.
infodienst: Herr Hepcke, Sie sagen, es gibt keine umweltpolitische Begründung für die Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Ist das richtig?
Hepcke: Es wird immer die Begründung gebracht, durch undichte Grundleitungen und Hausanschlussleitungen würde der Boden und das Grundwasser verschmutzt. Es gibt aber nicht eine einzige Untersuchung, die das belegt.
infodienst: Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, dass es völlig ungefährlich ist?
Hepcke: Nein. Da gibt es auch keine Untersuchung. Aber Bodenbiologen haben einheitlich bestätigt, dass, selbst wenn geringe Mengen an häuslichem Schmutzwasser in den Boden gelangen, sie in nächster Umgebung des Rohrs eliminiert werden. Im Tiefengrundwasser, wo wir unser Trinkwasser her bekommen, werden diese Stoffe nicht ankommen.
infodienst: Professor Weinig, ist das Grundwasser also gar nicht in Gefahr?
Weinig: Doch, in großer Gefahr! Wir haben ja auch im städtischen Bereich erhöhte Konzentrationen von Schadstoffen im Grundwasser und im Boden. Herr Hepcke blendet außerdem Stoffe aus, die nicht abgebaut werden: Arzneireststoffe, Metaboliten und andere Stoffe, die im Haushalt verwendet werden.
Hepcke: Auch hier lassen Sie das Mengengerüst außer acht. Die Mengen, die voll durch die Kläranlage gehen und dann in die Umwelt gelangen, sind viel größer als das, was aus undichten Grundleitungen und Hausanschlussleitungen exfiltriert. Da kann mir keiner erzählen, dass das verhältnismäßig ist.
Weinig: Schlimm genug, dass wir das in Kläranlagen haben. Sie verharmlosen das Problem!
infodienst: Herr Weinig, Sie schreiben, dass Wasser knapp sei in NRW. Wirklich?
Weinig: Pro Einwohner und Jahr haben wir nur 300 Kubikmeter Niederschlag zur Grundwasser-Neubildung. Deshalb sind wir in NRW knapp dran mit Wasser. Und deswegen ist es umso wichtiger, der Verschmutzung Einhalt zu gebieten. Was im Untergrund ist, sieht man nicht. Aber man muss eben nachschauen. Das ist eine Pflicht der Allgemeinheit gegenüber – Vorsorgeprinzip. Du und du und der wohnen in Wasserschutzgebieten…
Hepcke: Lassen Sie die Wasserschutzgebiete mal außen vor! Das ist eine ganz andere Situation. Über die Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten gibt es doch keinen Streit.
Weinig: Das heißt, Sie geben zu, dass im Wasserschutzgebiet eine Gefahr besteht!
Hepcke: Ja, weil der Fließweg ein ganz anderer ist zu den Brunnen.
infodienst: In Ihrem Papier findet sich nichts davon, dass Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten durchzuführen sind.
Hepcke: Richtig, der Einsatz und die Verlegung von technischen Einrichtungen in Wasserschutzgebieten sind bereits anderweitig geregelt. Im Trinkwasserschutzgebiet gelten andere Regeln als im übrigen Gebiet.
infodienst: Welche anderen Regeln meinen Sie? Wir sehen keine!
Hepcke: Ich habe das jetzt nicht im Detail… In Wasserschutzgebieten muss man das sicherlich anders betrachten. Da habe ich jetzt dezidiert nichts zu gesagt, wobei der Regelfall ja eben nicht im Wasserschutzgebiet liegt.
infodienst: Sie plädieren also doch für eine Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten?
Hepcke: Dort ist es durchaus begründbar. Dort ist ja auch eine potenzielle Gefahr. Nicht umsonst hat man dort eine Wasserschutzzone eingerichtet. Was in den anderen Gebieten eben nicht der Fall ist, weil der Boden dort eine ausreichende Reinigungskraft besitzt.
infodienst: Sollte der Gesetzgeber also für Wasserschutzgebiete eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen im Bestand vorsehen?
Hepcke: Die Gesetzesregelung sollte so geändert werden, dass man bei begründetem Verdacht prüfen kann. Und bei Wasserschutzgebieten kann man durchaus einen begründeten Verdacht ableiten, weil das Wasserschutzgebiet eine Sonderzone ist.
Weinig: Vorher haben Sie gesagt, aus dem Kanal tritt ja nichts aus. Dass keine Gefahr besteht, können Sie nun nicht behaupten!
Hepcke: Doch, das tue ich, denn, wie gesagt, die Bodenbiologie baut es einfach ab, wenn wir genügend Abstände haben.
infodienst: Sie sind sich beide einig, dass neu gebaute Leitungen zu prüfen sind. Warum dürfen alte Leitungen undicht sein und neue nicht?
Hepcke: Selbst die Prüfung neuer Leitungen ist ja leider derzeitig nicht Stand der Dinge. Entscheidend ist doch Folgendes: Der Eigentümer kann gar nicht beurteilen, ob seine Leitung ordnungsgemäß verlegt wurde. Wenn das alles ordentlich gemacht ist, dann kann die Leitung durch nichts kaputt gehen.
infodienst: Heißt das, alle Fehler an Leitungen sind auf Ausführungsmängel zurückzuführen?
Hepcke: Das kann ich nicht beurteilen. Die Handwerker sagen natürlich, wir haben alles ordentlich verlegt. Ich kann nur sagen: bei meiner Regenwasserleitung – nicht eine Dichtung drin! Das heißt, wir müssen dem einfach ins Auge sehen: Wo keine Kontrolle ist, dort wird am Bau nicht ordnungsgemäß gearbeitet.
infodienst: Aber wenn das so ist, spricht das nicht gerade dafür, die Erstprüfung für den Altbestand nachzuholen?
Hepcke: Nein. Da wird der Eigentümer für Baufehler verantwortlich gemacht, für die er nichts kann und wofür er den Handwerker auch nicht mehr in Regress nehmen darf.
Weinig: Wenn neu gebaut wird, muss man kontrollieren – richtig! Aber bei einem alten Gebäude wissen Sie es ja nicht. Sie sagen ja selbst, früher ist gepfuscht worden. Dann muss ich den Altbau ja erst recht prüfen!
Hepcke: Aber das Gesetz sagt, ich muss die Dichtheitsprüfung machen, damit der Boden und das Grundwasser nicht verschmutzt werden. Diese Kausalkette bezweifle ich.
infodienst: Sie diskutieren mit dem Bild eines Einfamilienhauses im Grünen vor Augen. Vernachlässigen Sie nicht die Ballungsräume?
Hepcke: Ich habe von der RWTH Aachen eine Zahl zur Belegung von Hausanschlüssen bekommen. Ich meine, da käme man im Schnitt auf 5,6 Einwohner je Hausanschluss. So ganz daneben sind meine Zahlen also nicht.
Weinig: Aber was soll das denn heißen? Wenn Sie einen riesigen Bürokomplex haben, wie zählen Sie den denn? Was belegt das?
Hepcke: Ich kann nicht jeden Einzelfall betrachten. Man muss Mittelwerte bilden.
Weinig: Natürlich ist es nicht dramatisch, wenn einer irgendwo im Wald wohnt. Aber in Nordrhein-Westfalen wohnen 500 Einwohner pro Quadratkilometer. Das heißt, jeder Mensch hat 2.000 Quadratmeter – und die müssen wir sauber halten! Und alles, was dazu dient, das sauber zu halten, ist erforderlich.
Hepcke: Wenn Sie wirklich der Überzeugung sind, dass im Ruhrgebiet der Boden und das Grundwasser hoch gefährdet sind, dann sollten Sie dort dafür sorgen, dass man Regelungen findet, die diesen Belangen Rechnung tragen. Aber Sie können doch nicht mit der Gießkanne alle zur Dichtheitsprüfung verpflichten, egal ob eine Gefahrenlage besteht oder nicht. Das entspricht einfach nicht unserem demokratischen Prinzip.
infodienst: Apropos Gefahrenlage: Sie sagen, Prüfung nur bei begründetem Verdacht. Wer soll den begründen und wie?
Hepcke: Derjenige, der es anordnen will. Die Kommune muss es begründen.
infodienst: Aber wie begründe ich einen Verdacht, wenn ich nicht reingeschaut habe?
Hepcke: Also wenn die Kommune wirklich der Meinung ist, es geht eine große Gefahr aus, dann soll sie bitteschön das Geld in die Hand nehmen und das begründen! Dann hat sie auch jede Möglichkeit, es umzusetzen.
infodienst: Sie plädieren also für das Nachsorgeprinzip und lehnen das Vorsorgeprinzip ab?
Hepcke: Was ich ablehne für die Hausentwässerung ist, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, weil ich der Überzeugung bin, dass von den Mengen, die eventuell dort versickern, für den Boden keine Gefahr ausgeht.
Weinig: Exfiltrierendes häusliches Abwasser ist ein Grund, warum wir erhöhte Nitratwerte auch in städtischen Gebieten haben.
infodienst: Lässt sich das denn konkret auf undichte Hausanschlüsse zurückführen?
Weinig: Wir wissen noch nicht, wer die erhöhten Kontaminationen im Grundwasser in städtischen Gebieten verursacht hat. Wenn es nach Herrn Hepcke ginge, dürfte man erst handeln, wenn man weiß, wem man es zuordnen kann. Aber Vorsorgeprinzip bedeutet ja, die Probleme frühzeitig zu vermeiden.
infodienst: Herr Hepcke, Sie sagen, Fremdwasser sei kein Problem, weil es ja schon in die Bemessung mit 100 Prozent Zuschlag einfließt. Sollten schadhafte Hausanschlussleitungen in Gebieten mit noch höheren Fremdwasserzuschlägen saniert werden?
Hepcke: Wenn tatsächlich mehr als 200 oder 300 Prozent Fremdwasser anfällt, ist es selbstverständlich, dass man nach der Ursache suchen muss. Nur eins ist auch bekannt: Es war nie erlaubt Drainagen anzuschließen! Das haben die Kommunen jahrzehntelang geduldet. Ist das Fremdwasser nun Drainagewasser oder sind es undichte Rohrleitungssysteme?
infodienst: Also alle Drainagen abklemmen?
Hepcke: Dem Gesetz nach eigentlich schon. Aber jetzt müssen Sie natürlich auch den Bürgern einen gewissen Bestandsschutz gewähren. Die Kommunen werden sich sehr, sehr schwer tun, diese Fehler wieder zu korrigieren, weil das natürlich einen Riesenaufwand darstellt. Den Bürger einfach zum Abklemmen zu verpflichten, halte ich für nicht umsetzbar.
infodienst: Also entweder Fremdwasser oder nasse Keller – ein nicht lösbares Dilemma.
Hepcke: Das ist sehr schwer lösbar.
Weinig: Fremdwassereinleitungen stören kleinräumig den hydrologischen Kreislauf. Das soll und muss verhindert werden! Das Wasser, das viele Kilometer weiter flussabwärts eingeleitet wird, bildet hier kein neues Grundwasser. Und deswegen müssen wir unsere Infrastruktur ändern.
infodienst: Und das Drainagewasser?
Weinig: Das Drainagewasser gehört nicht in die Kanalisation! Nun gibt es Bestandsbauten. Das ist was anderes. Aber man muss sich Wege überlegen, bei Neu- und auch Bestandsbauten das Wasser wegzuführen und gegebenenfalls in den Regenwasserkanal oder woanders auf dem Grundstück einzuleiten.
infodienst: Herr Hepcke, was empfehlen Sie aufgrund Ihrer Erkenntnisse der Politik bezüglich des 61a? Was soll die Politik entscheiden?
Hepcke: Die Politik sollte erstens die Regelung dorthin legen, wo sie hingehört: ins Baugesetzbuch. Zweitens sollte der Kanal bis zur Grundstücksgrenze oder bis zur Hauskante in Regie der öffentlichen Hand liegen, wobei natürlich die Erstinvestition die Bürger zahlen müssen. Wenn die Kommune die Zustandserfassung übernimmt, ist sie in der Lage, den in ihrem Verantwortungsbereich stehenden Kanal auch entsprechend den technischen Vorgaben zu nutzen und gleichzeitig den Betriebszustand der privaten Kanäle zu erfassen. Das wird über die Abwassergebühr abgewickelt. Und wenn dann dort tatsächlich Sanierungsbedarf besteht, muss den natürlich der Bürger bezahlen. Dann muss man nur noch fragen, kann er es sofort bezahlen, gibt es soziale Fälle und so weiter.
infodienst: Aber die Dichtheitsprüfpflicht, wie sie jetzt besteht, müsste abgeschafft werden?
Hepcke: So wie sie jetzt geregelt ist, ja!
infodienst: Gleiche Frage an Herrn Weinig.
Weinig: Erstmal bin ich der Auffassung: Dichtheitsprüfung flächendeckend. Wir haben ein Vorsorgeprinzip in der Umwelttechnik. Das ist notwendig, auch beim Wasser. Aber die Kommune soll einen bestimmten Spielraum haben und Schwerpunkte setzen können. Z.B. wenn sie sagt, hier ist ein hoher Fremdwasseranteil, hier fangen wir an. Man muss es vor Ort praktisch umsetzen können.
infodienst: Meine Herren, vielen Dank!
zurück