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IKT-Lehrgang: Neue DIN 1986-30

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„FDP und CDU spielen Robin Hood der Umweltverweigerer!“

Nach Votum im Umweltausschuss des NRW-Landtags: Ein Interview mit MdL Hans Christian Markert, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion

Nach Nein zur Dichtheitsprüfung im Umweltausschuss des NRW-Landtags mahnt MdL Hans Christian Markert (Grüne) Rücksicht auf Umwelt an.


Der Umweltausschuss des NRW-Landtags hat mit den Stimmen der CDU, FDP und der Linken einem Antrag zugestimmt, die Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz auszusetzen. Der Abgeordnete Hans Christian Markert sitzt für die Grünen im Umweltausschuss und erläutert dem „infodienst Grundstück und Wasser“ seine Sicht der Dinge.

infodienst: Gibt es die Dichtheitsprüfung jetzt nach diesem Beschluss noch?
Markert: Die Dichtheitsprüfung gibt es noch. Der § 61a Landeswassergesetz könnte nur durch einen Parlamentsbeschluss abgeschafft werden. Was jetzt im Umweltausschuss beschlossen wurde, hat zunächst appellativen Charakter. Und nun muss man sehen, wie man mit diesem Beschluss umgeht. Ich will daran erinnern, dass im Juni dieses Jahres das Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen hat, am § 61a LWG nicht zu rütteln.

infodienst: Und jetzt – keine sechs Monate später – gilt das nicht mehr? Woran liegt das?
Markert: Wir müssen erstmal festhalten, dass diese Rechtsnorm 2007 von der Vorgängerregierung im Landeswassergesetz implementiert worden ist. Jetzt steht die Umsetzung dieses Beschlusses an. Und natürlich wird für einige die Kanalsanierung auch mit Kosten verbunden sein. Und natürlich gibt es auch Menschen, die das Geld nicht haben oder denen die Sache nicht wert ist, dafür Geld auszugeben. Und da machen sich offensichtlich jetzt die Kollegen von der FDP aber auch von der CDU zum Robin Hood all derer, die diese Kosten zugunsten der Umwelt und der Allgemeinheit nicht tragen wollen.

infodienst: Wie sieht es denn wirklich mit dem Umweltnutzen der Dichtheitsprüfung aus?
Markert: Wir hatten hier im Landtag eine Anhörung im Umweltausschuss, und da hat der entsprechende Abteilungsleiter des CDU-geführten Bundesumweltministeriums, Helge Wendenburg, sehr wohl berichtet, dass es wahrnehmbare Umweltauswirkungen gibt. In Gebieten mit schlechter Kanalsubstanz gibt es auffällige Befunde im Grundwasser und auch Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung. Und wenn das Bundesumweltministerium so etwas in einer Anhörung berichtet, dann ist das für mich mehr als nur ein Indiz.

infodienst: Es wird kritisiert, die bisherige Regelung stelle alle Eigentümer unter den Verdacht, Umweltsünder zu sein. Trifft das zu?
Markert: Nein. Ich habe das Gesetz immer so verstanden, dass es sehr stark auf den Artikel 14 des Grundgesetzes abhebt. Und da steht drin, dass Eigentum verpflichtet. Wer ein Haus hat weiß, dass es einen Schornstein hat und die Abgaswerte untersucht werden müssen. Und so ist es auch mit den Abwässern. Hier müssen wir als Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass die Abwasserrohre dicht sind. Insofern sehe ich hier keine Beweislastumkehr. Jeder hat seine Umwelt – das weiß heute jedes Kind – sauber zu halten, und wenn man Hauseigentümer ist, dann hat man diese Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit auch.

infodienst: Es gibt Kritik an der Schärfe der NRW-Regelung im Vergleich zu anderen Bundesländern. Verrennt sich Nordrhein-Westfalen?
Markert: Nein. Alle Bundesländer haben das Wasserhaushaltsgesetz zu beachten! Das regelt, dass wir die Kanäle dicht zu halten haben. Die Bundesländer haben das allerdings sehr unterschiedlich umgesetzt. Dort wo ein Land gar nichts regelt, gilt das Bundesrecht. Und in Niedersachsen gibt es im dortigen Landeswassergesetz den § 100, der bestimmt, dass jeder Hauseigentümer seine Kanäle dicht zu halten hat und darüber auf Verlangen einen Nachweis erbringen muss. In Niedersachsen haben wir allerdings das Problem, dass offensichtlich der Vollzug anders gehandhabt wird. Die Frage ist, ob der dortige Umweltminister Sander von der FDP diese Norm auch ernst nimmt.

infodienst: CDU und FDP möchten mehr Verantwortung auf die Kommunen übertragen. Ist das ein guter Weg?
Markert: Ich glaube, dass man vermeiden sollte, im eigenen Bundesland einen Flickenteppich beim Vollzug zu schaffen. Aus meiner Sicht spricht doch sehr viel dafür, zumindest Eckdaten vorzugeben, damit wir eine landeseinheitliche Umsetzung dieses Gebotes, das aus dem Bundesrecht folgt, haben.

infodienst: Wie geht es nun weiter nach dem Beschluss des Umweltausschusses?
Markert: Der Landesumweltminister Johannes Remmel hat gesagt, er werde im Januar einen Fahrplan vorlegen, wie man jetzt das Gesetz ändern könnte, indem man bestimmte Regelungen raus nimmt und das Weitere dann beispielsweise in einer Rechtsverordnung regelt. Noch mal: Nicht der Landtag hat einen Beschluss gefasst, sondern nur der Umweltausschuss des Landtages. Fraglich ist im Übrigen auch, ob dieser Beschluss überhaupt verfassungskonform ist. Die Landesregierung soll ein bestehendes Gesetz aussetzen. Das kann sie im Hinblick auf die Gewaltenteilung schlicht und einfach nicht.


infodienst:
Rechnen Sie damit, die CDU mit einem Gesetzesvorschlag des Ministers wieder auf Ihre Seite ziehen zu können?
Markert: Der Minister hat angekündigt, dass er mit vielen handelnden Akteuren in eine breite Diskussion eintreten wird. Und ich gehe davon aus, dass es uns dann gemeinsam als Parlament auch gelingen wird, eine gute Lösung zu finden. Allerdings will ich auch ganz klar sagen: Aus grüner Sicht kann es nicht sein, dass wir die Umweltgesichtspunkte hier vollkommen ausblenden. Und es kann auch nicht sein, dass die Verantwortung der Hauseigentümer auf Nichteigentümer abgewälzt wird, denn wenn die Trinkwasseraufbereitung teurer wird, werden diese Kosten verallgemeinert. Und zu einem fairen Ausgleich gehört natürlich auch, dass man die Leute berücksichtigt, die sich gesetzeskonform verhalten haben und schon investiert haben. Derjenige, der sich korrekt verhalten hat, darf jetzt als der Ehrliche nicht der Dumme sein.

infodienst: Wie sollen sich jetzt die Kommunen verhalten? Abwarten, weitermachen?
Markert: Ich glaube, für hektische Handlungen ist im Moment kein Bedarf. Es gibt vor Ort Satzungen, die erstmal Bestand haben. Und man kann darauf vertrauen, dass wir in den nächsten Monaten sicherlich eine Lösung finden, die auch die Interessen der Kommunen genauso wie die der Hauseigentümer genauso wie die des Umweltschutzes vereint. Vielleicht könnte man hier auch zu einer bürgerfreundlicheren Regelung ohne diese sehr starren Fristen kommen, die die Vorgängerregierung unbedingt damals gegen guten fachlichen Rat durchsetzen wollte.

infodienst: Die CDU will eine Dichtheitsprüfung nur noch in begründeten Verdachtsfällen. Was halten Sie davon?
Markert: Dieses Argumentationsmuster bringt die CDU jetzt neuerdings. Ich will den neuen Gesprächen nicht vorgreifen, frage aber auch: Was sind begründete Verdachtsfälle? Wir buddeln doch alle nicht immer um unsere Rohre herum und schauen nach. Das müssen die Kollegen mal ausführen! Im gesamten Wasserrecht gilt eigentlich das Vorsorgeprinzip. Wenn einmal das Wasser verunreinigt ist, dann muss man große Anstrengungen unternehmen, um es wieder sauber zu kriegen.

infodienst: Vielen Dank, Herr Markert!



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