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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

KH-170126 §46 LWG „Kümmererfunktion“ – Wen kümmern die Sammelleitungen von Privaten?

Posted 22. Mai 2019
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Abwasserbetriebe diskutieren die neue Anforderung nach dem Landeswassergesetz. Danach hat die Gemeinde sicherzustellen, dass „gemeinsame private Abwasserleitungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unterhalten und betrieben werden“. Wie die Anforderungen effizient umzusetzen sind, darüber besteht noch Diskussionsbedarf.

Kommunaler Hinweis

 

 

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