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IKT-Lehrgang: Neue DIN 1986-30

16.05.2012

Zweitägiger Lehrgang vermittelt die Inhalte der überarbeiteten Norm in Theorie und Praxis.

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4. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung in Dortmund

08.03.2012

In der zweiten Jahreshälfte 2012 findet in der Dortmunder Westfalenhalle der 4. Deutsche Tag der...

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IKT-Lehrgang "Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung"

31.08.2011

Um den erhöhten Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern durch den neuen §61a...

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Aufbaukurs für ZBG: Sachkunde Dichtheitsprüfung

14.07.2011

Das IKT bietet einen Aufbaukurs gezielt für Zertifizierte Berater Grundstücksentwässerung (ZBG) zum...

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Dichtheitsprüfung: Prüfverfahren, Technik, Kosten und mehr…

Mit welchen Verfahren wird die Dichtheit geprüft? Worin unterscheidet sich die Technik? Was kann das Kosten? Antworten auf drängende Fragen finden Sie hier.

 

Dichtheitsprüfung ist Profiarbeit

 

Durch eine Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 61a LWG NRW) sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Der Grund für diese neue gesetzliche Vorgabe sind alarmierende Ergebnisse aus Untersuchungsgebieten in ganz Deutschland. Demnach ist davon auszugehen, dass mindestens 30-50% der privaten Entwässerungsanlagen in Deutschland undicht sind.

 

Das sind schätzungsweise 300.000 bis 500.000 km privater Leitungen, durch die sauberes Grundwasser eindringen oder Abwasser in den Untergrund versickern kann! Ob Ihre Abwasseranlagen dicht sind, kann nur ein Sachkundiger mit entsprechenden Prüfverfahren feststellen und bescheinigen. Bis wann die Prüfung durchgeführt werden muss, können Sie i.d.R. der Entwässerungssatzung der Kommune entnehmen.

 

Wie kann die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?

Häufig befinden sich in den Leitungen Verschmutzungen und Ablagerungen. Daher ist vor der eigentlichen Untersuchung i.d.R. eine Reinigung erforderlich. Die Untersuchung ungereinigter Leitungen kann zu unbrauchbaren Ergebnissen führen.

 

 

Dichtheitsprüfung an einem Grundstücks-

entwässerungsnetz.

 

Anschließend kann mit der Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen begonnen werden. Grundsätzlich gibt es hierzu nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610, DWA A 139, DWA M 143 Teil 6, DWA A 142) drei Verfahren:

  • optische Inspektion
  • Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck
  • Druckprüfung mit Wasser oder Luft


Welches Verfahren als Nachweis der Dichtheit zu wählen ist, muss der sachkundige Dichtheitsprüfer entscheiden.

 

Reinigung

Damit die Kamera durch die Leitungen gefahren, geschoben oder gespült werden kann bzw. die Absperrblasen dicht an der Rohrwandung sitzen, müssen die Leitungen in der Regel vorher gereinigt werden.

 

 

Beispiel einer Hochdruckspühldüse

 

Die Reinigung der privaten Leitungen erfolgt meistens vom Grundstück aus über Revisionsschächte, Revisionsöffnungen oder Revisionsklappen. Manchmal kann auch vom Hauptkanal aus eine Reinigung durchgeführt werden. I.d.R. werden Spüldüsen eingesetzt, die mit Hochdruck lose Verschmutzungen und Rückstände beseitigen. Einige Kamerasysteme führen die Reinigung auch schon in einem Arbeitsgang mit der Inspektion durch. Eingewachsene Wurzeln und feste Ablagerungen müssen allerdings gefräst werden.

 

Optische Inspektion

Bei der optischen Inspektion wird eine Kamera in die Leitung eingeführt.

 

 

Beispiel einer Inspektionskamera

 

Alle sichtbaren Schäden können so festgestellt und dokumentiert werden. Die darauf folgende Bewertung des baulichen Zustandes lässt Rückschlüsse auf den baulichen Zustand und die Dichtheit des Kanals zu.

Die Kamerauntersuchung wird entweder aus dem Haus heraus durchgeführt, ausgehend von:

  • einem Revisionsschacht
  • einer Revisionsöffnung oder einer Revisionsklappe
  • Endpunkten von abzweigenden Leitungen (z.B. WC, Waschbecken)


Es ist aber auch möglich, vom Hauptkanal aus mit einer Kamera in die Anschlussleitung hereinzufahren. Dabei werden Satelliten-Kamerasysteme verwendet, die auf einem Fahrwagen montiert sind. Hierbei bleibt der Fahrwagen im Hauptkanal vor dem Hausanschluss stehen und nur die kleine Kamera wird in den Anschlusskanal eingefahren.

Da in Grundstücksentwässerungsanlagen häufig viele Verzweigungen und Krümmungen vorhanden sind, kann es vorkommen, dass mit der Kamera nicht alle Leitungsteile erfasst werden können. Dann ist eine andere Prüfmethode zu wählen.

 

Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck

Bei der Dichtheitsprüfung mit einfachem Betriebsdruck („Wasserstandsprüfung“) nach DIN 1986-30 wird der zu prüfende Netzabschnitt mit Absperrblasen, die nach Positionierung mit Luft aufgeblasen werden, abgesperrt. Anschließend wird das Leitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungspunktes (Bodenablauf, Rückstausicherung, etc.) mit Wasser geflutet.

 

 

Druckprüfung mit Wasser nach DIN 1986 Teil 30

 

Der Wasserstand wird über einen bestimmten Zeitraum gehalten (in der Regel 15 Minuten). Falls der Wasserspiegel im vorgeschriebenen Prüfzeitraum sinkt, wird Wasser hinzu gegeben. Die gegebenenfalls nötige Menge an Wasserzugabe ist zu messen und aufzuzeichnen. Die Leitung gilt als dicht, wenn die nachgefüllte Wassermenge einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet.

Diese Prüfmethode setzt voraus, dass die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des zu prüfenden Netzabschnitts bekannt sind bzw. ermittelt werden können, da davon die zulässige Wasserzugabemenge abhängt.

 

Für Leitungen im Bestand wird in den meisten Fällen die Dichtheitsprüfung mit Wasser unter Betriebsdruck ausreichen.

 

Druckprüfung mit Wasser oder Luft

Wie bereits erwähnt, wird für Leitungen im Bestand in den meisten Fällen die Dichtheitsprüfung mit Wasser unter Betriebsdruck ausreichen.

 

 

Druckprüfung mit Wasser nach DIN EN 1610

 

Zur Anwendung kommt aber auch ein aufwändigeres Prüfverfahren mit erhöhtem Druck (DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA A-139): z.B.

  • bei Erstprüfung (Neubau)
  • in manchen Kommunen in Wasserschutzgebieten

 

Bei der Druckprüfung werden die Abwasserkanäle mit Wasser- oder Luftdruck beaufschlagt. Der  Prüfdruck bei der Wasserdruckprüfung ist u.a. abhängig von der Tiefe des Kanals und liegt zwischen 0,1 und 0,5 bar. Bei der Prüfung darf eine festgelegte Wassermenge in einer bestimmten Zeit hinzugegeben werden, so dass der Prüfabschnitt (noch) als dicht bewertet werden kann (z.B. 0,15 l/m² benetzter Rohrinnenfläche in 30 Minuten nach DIN EN 1610). Bei der Luftprüfung ist der Prüfdruck u.a. abhängig vom Prüfverfahren und dem Rohrdurchmesser (i.d.R. 0,1 bis 0,2 bar nach DIN EN 1610). Hier darf ein festgelegter Druckverlust in einer bestimmten Zeit auftreten, so dass der Prüfabschnitt (noch) als dicht bewertet werden kann.

 

Welche Ergebnisse liefert die Dichtheitsprüfung?

Jede Prüfung - unabhängig vom gewählten Prüfverfahren - ist zu dokumentieren.

 

 

Typische Schadensbilder

 

Je nach Kommune ist das Prüfergebnis der Kommune auf Verlangen oder unaufgefordert vorzulegen.

 

Eine Untersuchung ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos!

Bei der Kamerainspektion wird während der Befahrung eine fotographische Dokumentation erstellt und auf Videoband, DVD oder CD vollständig aufgezeichnet. Es ist darauf zu achten, dass Untersuchungsort und –datum eindeutig verzeichnet sind. Aus der dazu gehörigen Dokumentation mit Einzelfotos sollten Art, Ausmaß und Lage einzelner sichtbarer Schäden hervorgehen. Zu den Unterlagen, die dem Grundstückseigentümer ausgehändigt werden sollten, gehört auch ein Bestandsplan des gesamten Leitungssystems, der als Nachweis der untersuchten Leitungen und auch als Voraussetzung für eine später möglicherweise nötige Sanierung dient.

Bei der optischen Inspektion als Dichtheitsnachweis gilt die Leitung als dicht, wenn keine Mängel (Riss- und Scherbenbildung, Einbrüche, relevante Muffenversätze, Abflusshindernisse, Wurzeleinwüchse, Verformungen, Grundwassereinbruch) sichtbar sind.

Bei einer Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck muss die Dokumentation folgende Angaben enthalten:

  • allgemeine Angaben wie Prüfort, Datum, Prüfer
  • Prüfverfahren
  • Lageplan mit Darstellung der Entwässerungsleitungen (Länge, Durchmesser, Material)
  • Lageplan mit Einzeichnung der gesetzten Absperrblasen
  • Prüfverlauf mit Wasserverlustangaben, ggf. EDV-Druckverlaufsprotokoll
  • Unterschriften des Prüfers und des Eigentümers


Fällt die Prüfung positiv aus, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei einem negativen Ergebnis muss saniert werden. Vorab ist allerdings eine optische Inspektion erforderlich, da aus der Wasserdruckprüfung keine konkreten Aussagen über vorhandene Schäden und erforderliche Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden können.

 

Bei älteren Gebäuden ist es sinnvoll, die TV-Inspektion vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen.

 

Kosten

 

Was kostet die Dichtheitsprüfung?

Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Dichtheitsprüfung sehr stark von der jeweiligen Situation auf dem Grundstück abhängen.

 

 

Vermeiden Sie unnötige Kosten!

 

Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.

 

Wie können Kosten eingespart werden?

Dass jeder Grundstückseigentümer seine privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit prüfen und ggf. auch sanieren lassen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:

  • Abstimmung einer Sanierung der Grundstücksentwässerung mit Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus.
  • Eigenleistung (nur sehr bedingt möglich). Hierbei ist zu beachten, dass unsachgemäß durchgeführte Arbeiten zu späteren hohen Folgekosten führen können. Die Dichtheitsprüfung ist in jedem Fall nur von einem Zertifizierten Sachkundigen durchzuführen.
  • Prüfung des Versicherungsschutzes. Die Kosten für die Dichtheitsprüfung sind über eine Versicherung nicht abgedeckt, da es sich ja nicht um einen Schaden, sondern um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung handelt. Das gleiche gilt für Berater- und Gutachterkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind i.d.R. nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie z.B. Risse, Scherben und Einbrüche) nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie z.B. Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
  • Kooperation mit der Stadt bei Arbeiten am öffentlichen Kanal. Durch Optimierung der Baumaßnahmen im öffentlichen und privaten Raum können z.B. Kosten für Straßenaufbruch- und -wiederherstellungsarbeiten eingespart werden, aber auch für die Neuverlegung oder Sanierung der in vielen Kommunen privaten Leitungen im Straßenbereich.
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
  • Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Planunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.


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