Zweitägiger Lehrgang vermittelt die Inhalte der überarbeiteten Norm in Theorie und Praxis.
MehrIn der zweiten Jahreshälfte 2012 findet in der Dortmunder Westfalenhalle der 4. Deutsche Tag der...
MehrUm den erhöhten Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern durch den neuen §61a...
MehrDas IKT bietet einen Aufbaukurs gezielt für Zertifizierte Berater Grundstücksentwässerung (ZBG) zum...
Mehr
Dichtheitsprüfung ist Profiarbeit
Durch eine Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 61a LWG NRW) sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Der Grund für diese neue gesetzliche Vorgabe sind alarmierende Ergebnisse aus Untersuchungsgebieten in ganz Deutschland. Demnach ist davon auszugehen, dass mindestens 30-50% der privaten Entwässerungsanlagen in Deutschland undicht sind.
Das sind schätzungsweise 300.000 bis 500.000 km privater Leitungen, durch die sauberes Grundwasser eindringen oder Abwasser in den Untergrund versickern kann! Ob Ihre Abwasseranlagen dicht sind, kann nur ein Sachkundiger mit entsprechenden Prüfverfahren feststellen und bescheinigen. Bis wann die Prüfung durchgeführt werden muss, können Sie i.d.R. der Entwässerungssatzung der Kommune entnehmen.
Wie kann die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?
Häufig befinden sich in den Leitungen Verschmutzungen und Ablagerungen. Daher ist vor der eigentlichen Untersuchung i.d.R. eine Reinigung erforderlich. Die Untersuchung ungereinigter Leitungen kann zu unbrauchbaren Ergebnissen führen.
Dichtheitsprüfung an einem Grundstücks-
entwässerungsnetz.
Anschließend kann mit der Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen begonnen werden. Grundsätzlich gibt es hierzu nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610, DWA A 139, DWA M 143 Teil 6, DWA A 142) drei Verfahren:
Welches Verfahren als Nachweis der Dichtheit zu wählen ist, muss der sachkundige Dichtheitsprüfer entscheiden.
Reinigung
Damit die Kamera durch die Leitungen gefahren, geschoben oder gespült werden kann bzw. die Absperrblasen dicht an der Rohrwandung sitzen, müssen die Leitungen in der Regel vorher gereinigt werden.
Beispiel einer Hochdruckspühldüse
Die Reinigung der privaten Leitungen erfolgt meistens vom Grundstück aus über Revisionsschächte, Revisionsöffnungen oder Revisionsklappen. Manchmal kann auch vom Hauptkanal aus eine Reinigung durchgeführt werden. I.d.R. werden Spüldüsen eingesetzt, die mit Hochdruck lose Verschmutzungen und Rückstände beseitigen. Einige Kamerasysteme führen die Reinigung auch schon in einem Arbeitsgang mit der Inspektion durch. Eingewachsene Wurzeln und feste Ablagerungen müssen allerdings gefräst werden.
Optische Inspektion
Bei der optischen Inspektion wird eine Kamera in die Leitung eingeführt.
Beispiel einer Inspektionskamera
Alle sichtbaren Schäden können so festgestellt und dokumentiert werden. Die darauf folgende Bewertung des baulichen Zustandes lässt Rückschlüsse auf den baulichen Zustand und die Dichtheit des Kanals zu.
Die Kamerauntersuchung wird entweder aus dem Haus heraus durchgeführt, ausgehend von:
Es ist aber auch möglich, vom Hauptkanal aus mit einer Kamera in die Anschlussleitung hereinzufahren. Dabei werden Satelliten-Kamerasysteme verwendet, die auf einem Fahrwagen montiert sind. Hierbei bleibt der Fahrwagen im Hauptkanal vor dem Hausanschluss stehen und nur die kleine Kamera wird in den Anschlusskanal eingefahren.
Da in Grundstücksentwässerungsanlagen häufig viele Verzweigungen und Krümmungen vorhanden sind, kann es vorkommen, dass mit der Kamera nicht alle Leitungsteile erfasst werden können. Dann ist eine andere Prüfmethode zu wählen.
Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck
Bei der Dichtheitsprüfung mit einfachem Betriebsdruck („Wasserstandsprüfung“) nach DIN 1986-30 wird der zu prüfende Netzabschnitt mit Absperrblasen, die nach Positionierung mit Luft aufgeblasen werden, abgesperrt. Anschließend wird das Leitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungspunktes (Bodenablauf, Rückstausicherung, etc.) mit Wasser geflutet.

Druckprüfung mit Wasser nach DIN 1986 Teil 30
Der Wasserstand wird über einen bestimmten Zeitraum gehalten (in der Regel 15 Minuten). Falls der Wasserspiegel im vorgeschriebenen Prüfzeitraum sinkt, wird Wasser hinzu gegeben. Die gegebenenfalls nötige Menge an Wasserzugabe ist zu messen und aufzuzeichnen. Die Leitung gilt als dicht, wenn die nachgefüllte Wassermenge einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet.
Diese Prüfmethode setzt voraus, dass die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des zu prüfenden Netzabschnitts bekannt sind bzw. ermittelt werden können, da davon die zulässige Wasserzugabemenge abhängt.
Für Leitungen im Bestand wird in den meisten Fällen die Dichtheitsprüfung mit Wasser unter Betriebsdruck ausreichen.
Druckprüfung mit Wasser oder Luft
Wie bereits erwähnt, wird für Leitungen im Bestand in den meisten Fällen die Dichtheitsprüfung mit Wasser unter Betriebsdruck ausreichen.
Druckprüfung mit Wasser nach DIN EN 1610
Zur Anwendung kommt aber auch ein aufwändigeres Prüfverfahren mit erhöhtem Druck (DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA A-139): z.B.
Bei der Druckprüfung werden die Abwasserkanäle mit Wasser- oder Luftdruck beaufschlagt. Der Prüfdruck bei der Wasserdruckprüfung ist u.a. abhängig von der Tiefe des Kanals und liegt zwischen 0,1 und 0,5 bar. Bei der Prüfung darf eine festgelegte Wassermenge in einer bestimmten Zeit hinzugegeben werden, so dass der Prüfabschnitt (noch) als dicht bewertet werden kann (z.B. 0,15 l/m² benetzter Rohrinnenfläche in 30 Minuten nach DIN EN 1610). Bei der Luftprüfung ist der Prüfdruck u.a. abhängig vom Prüfverfahren und dem Rohrdurchmesser (i.d.R. 0,1 bis 0,2 bar nach DIN EN 1610). Hier darf ein festgelegter Druckverlust in einer bestimmten Zeit auftreten, so dass der Prüfabschnitt (noch) als dicht bewertet werden kann.
Welche Ergebnisse liefert die Dichtheitsprüfung?
Jede Prüfung - unabhängig vom gewählten Prüfverfahren - ist zu dokumentieren.
Typische Schadensbilder
Je nach Kommune ist das Prüfergebnis der Kommune auf Verlangen oder unaufgefordert vorzulegen.
Eine Untersuchung ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos!
Bei der Kamerainspektion wird während der Befahrung eine fotographische Dokumentation erstellt und auf Videoband, DVD oder CD vollständig aufgezeichnet. Es ist darauf zu achten, dass Untersuchungsort und –datum eindeutig verzeichnet sind. Aus der dazu gehörigen Dokumentation mit Einzelfotos sollten Art, Ausmaß und Lage einzelner sichtbarer Schäden hervorgehen. Zu den Unterlagen, die dem Grundstückseigentümer ausgehändigt werden sollten, gehört auch ein Bestandsplan des gesamten Leitungssystems, der als Nachweis der untersuchten Leitungen und auch als Voraussetzung für eine später möglicherweise nötige Sanierung dient.
Bei der optischen Inspektion als Dichtheitsnachweis gilt die Leitung als dicht, wenn keine Mängel (Riss- und Scherbenbildung, Einbrüche, relevante Muffenversätze, Abflusshindernisse, Wurzeleinwüchse, Verformungen, Grundwassereinbruch) sichtbar sind.
Bei einer Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck muss die Dokumentation folgende Angaben enthalten:
Fällt die Prüfung positiv aus, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei einem negativen Ergebnis muss saniert werden. Vorab ist allerdings eine optische Inspektion erforderlich, da aus der Wasserdruckprüfung keine konkreten Aussagen über vorhandene Schäden und erforderliche Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden können.
Bei älteren Gebäuden ist es sinnvoll, die TV-Inspektion vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Kosten
Was kostet die Dichtheitsprüfung?
Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Dichtheitsprüfung sehr stark von der jeweiligen Situation auf dem Grundstück abhängen.
Vermeiden Sie unnötige Kosten!
Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.
Wie können Kosten eingespart werden?
Dass jeder Grundstückseigentümer seine privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit prüfen und ggf. auch sanieren lassen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:
zurück