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Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Das Ministerium weist darauf hin, dass dabei eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986-30 hilfreich sein kann.
Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren. Dem Erlass liegt als Hilfestellung für Grundstückseigentümer, Kommunen und Unternehmen eine Muster-Dichtheitsbescheinigung bei.
Eine einheitliche Bescheinigung soll die Handhabung der Prozessabläufe vereinfachen. Der Muster-Dichtheitsbescheinigung ist als weitere Arbeitshilfe ein Bildreferenzkatalog beigefügt, der eine einfache Bewertung von Schadensbildern ermöglichen soll.
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