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Exfiltrationsrisiken
Abwasser kann durch undichte Leitungen in den Boden gelangen, diesen verunreinigen und darüber hinaus die Qualität des Grundwassers beeinträchtigen. Unbefugte Gewässer- und Bodenverunreinigung stellt einen Straftatbestand dar (vgl. § 324 ff. StGB).
Infiltrationsrisiken
Durch Undichtigkeiten oder unzulässig angeschlossene Drainagen kann auch Grundwasser in die Leitungen eindringen. Das führt zu einem erhöhten Abwasseraufkommen in der öffentlichen Kanalisation (Fremdwasser) und damit zu einer Einschränkung der Abwasserreinigung. Die Folge sind Gewässerbelastungen und zusätzliche Kosten bei den Abwassergebühren.
Klares Grundwasser dringt über Kanalschäden ein und
vermischt sich mit Abwasser
Ein weiteres Beispiel sind Dränagen.
Auch durch Dränagen findet Verunreinigung statt
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